Managing Partnerin · Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht ·
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) · Master of Laws (Münster) für Erbrecht & Unternehmensnachfolge
Frederike Borsdorff, Jahrgang 1978, berät vermögende Privatpersonen, Unternehmerfamilien und internationale Mandanten in allen Fragen der Nachfolgeplanung, des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung. Ihre Arbeit vereint vorausschauende Gestaltung, strategische Konfliktlösung und eine verlässliche Umsetzung testamentarischer Regelungen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf streitigen Erbangelegenheiten, insbesondere bei Konflikten innerhalb von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsstreitigkeiten und komplexen Nachlassstrukturen. Gleichrangig widmet sie sich der planenden Nachfolgegestaltung sowie der professionellen Testamentsvollstreckung, die sie sowohl persönlich als auch im Rahmen der BORSDORFF Testamentsvollstreckung GmbH übernimmt. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit ist die Beratung im Zusammenhang mit Immobilienvermögen, das in vielen Nachfolgen eine zentrale Rolle spielt – sei es bei der lebzeitigen Übertragung, der Bewertung und Zuordnung im Erbfall oder bei der Auseinandersetzung von Immobilien in Erbengemeinschaften. Dabei verbindet sie rechtliche Präzision mit einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche und familiäre Zusammenhänge.
Mandate mit internationalem Bezug bereiten Frederike Borsdorff besondere Freude. Sie schätzt die Vielfalt von Lebensentwürfen und juristischen Systemen, die sich in grenzüberschreitenden Nachfolgen spiegeln, und findet darin den Reiz, komplexe Lebenssituationen in klare rechtliche Strukturen zu übersetzen.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagiert sie sich ehrenamtlich als Vorstandsmitglied der Gerd & Gesa Knoll Stiftung, die die Förderung der Erziehung von Jugendlichen, die Förderung kirchlicher und kultureller Zwecke sowie die Förderung des Denkmalschutzes zum Ziel hat.
In ihrer Freizeit spielt Frederike Borsdorff Hockey, segelt und verbringt gerne Zeit mit ihrer Familie und auf Reisen.
Partner · Rechtsanwalt · Master of Laws (Northwestern)
Dr. Roland Borsdorff, Jahrgang 1979, verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Neben seiner Haupttätigkeit als Partner bei Jung & Schleicher in Berlin ist er zudem Partner bei BORSDORFF & Partner.
Er berät nationale und internationale Mandanten bei komplexen Transaktionen und strukturellen Fragestellungen. Ein besonderer Fokus liegt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten, bei denen er seine internationale Ausbildung und Erfahrung einbringt.
Bei BORSDORFF & Partner ergänzt er die erbrechtliche Beratung insbesondere in immobilien- und gesellschaftsrechtlich geprägten Nachfolgestrukturen.
In seiner Freizeit spielt Dr. Borsdorff gerne mit seinen Söhnen Golf und Tennis und geht mit seiner Familie Skifahren.
Rechtsanwältin
Laura Karoline Richterich, Jahrgang 1993, berät Mandanten umfassend in allen Fragen des Erbrechts – von der vorausschauenden Gestaltung bis zur Begleitung in streitigen Auseinandersetzungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Testamentsvollstreckung.
Seit 2024 ist Laura Richterich als Rechtsanwältin zunächst bei BORSDORFF TORNOW Rechtsanwälte und nun bei BORSDORFF & Partner tätig. Im Jahr 2025 absolvierte sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht.
Nach dem zweiten Staatsexamen war sie zunächst in einer Münchener Boutique-Kanzlei für Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig. Anschließend arbeitete sie in einer Wirtschaftsrechtskanzlei mit Schwerpunkten im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Bereits während ihres Schwerpunktstudiums an der Universität Hamburg entdeckte Laura Richterich ihre Begeisterung für das Erbrecht und ist diesem Rechtsgebiet seitdem konsequent treu geblieben. Nach dem ersten Staatsexamen war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Hamburger Wirtschafts- und Erbrechtskanzlei tätig und vertiefte dort ihre Kenntnisse insbesondere im nationalen und internationalen Erbrecht.
Auch im Referendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht setzte sie ihren Schwerpunkt gezielt fort und absolvierte Stationen in renommierten Hamburger Kanzleien mit erbrechtlichem Fokus.
In ihrer Freizeit genießt sie die Natur, reist gerne und ist sportlich vielseitig aktiv – ob auf der Yogamatte oder auf dem Padel-Platz.
Counsel · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht · Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) · EMBA (Münster) Private Wealth Management
Dr. Matthias Baus, Jahrgang 1958, verfügt über langjährige Erfahrung im Erb- und Stiftungsrecht. Er berät Privatpersonen, Unternehmerfamilien und institutionelle Mandanten in komplexen vermögens- und erbrechtlichen Fragestellungen – von der Gestaltung der Vermögensnachfolge bis zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Strukturierung anspruchsvoller Nachfolgelösungen sowie in der praktischen Umsetzung als Testamentsvollstrecker, sowohl im Rahmen der Abwicklung als auch in der langfristigen Verwaltung von Nachlässen.
Seit 2026 ist Dr. Baus als Counsel bei BORSDORFF & Partner tätig. Zuvor schloss er sich im Jahr 2020 BORSDORFF TORNOW Rechtsanwälte an. 2021 wurde ihm die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht verliehen.
Seit 2007 konzentriert sich Dr. Baus ausschließlich auf das Erb- und Stiftungsrecht. Zuvor war er in leitenden juristischen Funktionen eines international tätigen Unternehmens tätig – unter anderem in Hamburg, Frankfurt, Prag, London und Bochum, zuletzt als Chefjustitiar. Diese langjährige wirtschaftsjuristische Erfahrung prägt bis heute seinen klar strukturierten und lösungsorientierten Beratungsstil.
In seiner Freizeit widmet sich Dr. Baus seiner Familie, reist gerne und interessiert sich für Kultur und Sport. Er spielt Tennis und ist leidenschaftlicher Weinkenner. Seit Kurzem genießt er zudem seine Rolle als Großvater – eine Aufgabe, die er mit derselben Freude und Verantwortung wahrnimmt wie seine berufliche Tätigkeit.